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DSGVO

Ein kurzer Überblick

Der 25. Mai 2018 ist der Tag, an dem die DSGVO, die die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ablöst, europaweit in Kraft tritt. Ziel dieser Reform ist es, den EU-Bürgern die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu geben und die Datenschutzgesetze in ganz Europa zu harmonisieren. Sie soll die Privatsphäre aller EU-Bürger schützen und stärken sowie die Herangehensweise von Organisationen in der gesamten Region an den Datenschutz neu gestalten.

Wichtige Hinweise zur DSGVO

Datenschutzverletzung

Stellt eine Organisation fest, dass bei ihr eine Datenpanne aufgetreten ist, muss sie die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden nach der ersten Feststellung des Vorfalls informieren.

Zustimmung

Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten speichern und verwenden möchte, muss die betroffene Person um ihre Einwilligung bitten und ihr erläutern, wofür die Daten verwendet werden sollen.

Auskunftsrecht

Einzelpersonen können bei einem Unternehmen einen Antrag auf Auskunft über gespeicherte Daten (Subject Access Request, SAR) stellen, um alle Daten anzufordern, die das Unternehmen über diese Person gespeichert hat. Das Unternehmen muss in der Lage sein, elektronische Kopien dieser Daten zur Verfügung zu stellen sowie darzulegen, wo die Daten gespeichert sind und wofür sie verwendet werden.

Datenübertragbarkeit

Im Zusammenhang mit dem Recht auf Auskunft werden Einzelpersonen zudem in der Lage sein, ihre personenbezogenen Daten für eigene Zwecke über verschiedene Dienste hinweg abzurufen und wiederzuverwenden; Unternehmen sind daher verpflichtet, diese Daten in einem geeigneten Format bereitzustellen.

Recht auf Vergessenwerden

Einzelpersonen können von einem Unternehmen, das ihre Daten speichert, nicht nur verlangen, diese zu löschen, sondern auch, dass diese nicht an Dritte weitergegeben werden.

DPO

Jede Organisation, die personenbezogene Daten speichert oder verarbeitet, muss einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen.

Strafen

Die Bußgelder bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften können bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens oder bis zu 20 Millionen Euro betragen.

Geltungsbereich

Organisationen innerhalb der EU sowie Organisationen außerhalb der EU, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen die DSGVO einhalten.

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